Laut der „Germania“ von Tacitus sind die Chattuaren und Brukterer die ersten bekannten Völker in unserem heimischen Landstrich, der damals wohl dicht bewaldet war. Später breiteten sich die Sachsen, ein Volksstamm aus dem Süden der Kimbrischen Halbinsel zwischen Eider, Elbe und Trave kommend, seit Ende des 3. Jahrhunderts, die Cherusker u. a. mit sich verschmelzend, im nordwestlichen Deutschland von der Elbe bis jenseits der Ems, bis zur Lippe und Unstrut aus. Mit der Eroberung des Gebietes zwischen Lippe und Ruhr endet die Ausbreitung der Sachsen und ihres Reiches. 695 werden die zum fränkischen Kulturkreis gehörenden Boruktuaren, ein Nachfolgestamm der Brukterer, unterworfen. Wenig später brechen die Sachsen in das Land der gleichfalls fränkischen Chattuaren ein. ein Teil des Chattuarenlandes um Herbede und Hattingen, wird sächsisch. Sie unterschieden sich in Westfalen, Engern, Ostfalen und Nordalbingier. Jeder Gau stand unter einem selbstgewählten Häuptling. Das Volk teilte sich in Edelinge, Freie (Frilinge) und hörige Freigelassene. Die Sachsen wiederum wurden 772 bis 804 in blutigen Kämpfen von den Franken, dessen König Karl der I. (der Große) war, unterworfen und man zwang sie, das Christentum anzunehmen. Von nun an gehörte unsere Heimat dem Fränkischen Reich an.
Die Franken erschienen zuerst im 3. Jahrhundert n. Chr. am Niederrhein und drangen später weit in linksrheinische Gebiet und nördliche Gallien vor. Das Fränkische Reich war die bedeutendste Reichsbildung des frühen Mittelalters und umfasste romanische und germanische Völker. Das Großreich Karl des Großen zerfiel aber 843 durch Erbteilung, dadurch entstanden das Ostfränkische und das Westfränkische Reich, aus denen sich das Deutsche Reich und Frankreich entwickelten. Erster König des Ostfränkischen (Deutschen) Reiches war Ludwig der Deutsche.
Man darf wohl behaupten, daß das Gebiet um Volmarstein eine Grafschaft bildete, eine Verwaltungseinheit, wie sie einst der große Frankenkaiser Karl (768 – 814) eingerichtet hatte. Wie es scheint, ist Volmarstein aber erst Mittelpunkt der Grafschaft geworden, als um das Jahr 1100 die Burg Volmarstein von den kölnischen Erzbischöfen errichtet worden war.
Der Raum der Freigrafschaft Volmarstein gehörte im 11. Jahrhundert zur Herrschaft der Grafen von Werl und deren Erben, der Grafen von Arnsberg. Im Jahre 1102 kam es zu einer Teilung der Arnsberger Macht. Vorausgegangen war eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Friedrich von Arnsberg und Erzbischof Friedrich I. von Köln, in der dieser siegte und die Abtretung großer Gebiete erzwang. Köln legte seine Hand auf die Gogerichte Hagen, Schwelm und Radevormwald, die für das Erzstift große Bedeutung hatten, da in den Hauptorten Fronhöfe lagen, über die es verfügte. Mit dieser Erwerbung war den Erzbischöfen auch die Hochgerichtbarkeit zugefallen, deren Ausübung sie ihren Kastellanen auf der Burg Volmarstein anvertrauten, die den erstrittenen Besitz zu schützen hatten. 1304 fielen an die Volmarsteiner reiche Münstersche Lehen, als Dietrich II. von Volmarstein Gostie von Rinkerode, Tochter des münsterschen Lehnsmannes Gerwin II. von Rinkerode, Erbtochter von Steinfurt und Heessen, heiratete.
1324 wurde die Burg Volmarstein vom Grafen Engelbert von der Mark eingenommen und zerstört. Allem Anschein nach trat der Graf von der Mark nach dem Falle der Burg die Herrschaft über das dazugehörige, bisher kölnische Gebiet an. Die Freigrafschaft Volmarstein taucht im 16. Jahrhundert zum letztenmal in den Quellen auf. Damals gelang es dem märkischen Landesherrn, sie zu beseitigen und in sein Gerichts- und Verwaltungsgefüge einzubinden. 1398 wurden die Länder Kleve und Mark vereinigt. Seit 1461 wurden Kleve und Mark gemeinsam verwaltet. 1510 heiratete der Klevische Thronerbe die Tochter des letzten Herzog von Jülich-Berg, was 1521 zur Vereinigung von Kleve-Mark mit Jülich-Berg-Ravensberg führt.
Die Reformation beginnt in Lippstadt im Jahre 1524, bis 1550 hat sich die Reformation auch auf dem Lande durchgesetzt. 1561 wird die erste reformierte Gemeinde in der Grafschaft Mark in Hamm durch holländische Flüchtlinge gegründet. Die zum Ende der Regierungszeit Herzog Willhelms (1539 – 1592) und während der Regierung Johann Wilhelms (1592 – 1609) geförderte Gegenreformation wurde durch die Stände verhindert. 1611/12 fanden erste Synoden in Unna statt.
Der Erbstreit
Nach dem Tod des vorletzten Herzogs, Wilhelm der Reiche, im Jahre 1592 übernimmt der Sohn, Johann Wilhelm, zwar offiziell die Führung des Hauses – aber hinter seinem Rücken tobt schon der Streit um das – immer noch – reiche Erbe.
Brandenburg hatte seine Ansprüche auf den Länderbesitz am Niederrhein unter Berufung auf das Recht der weiblichen Erbfolge erhoben: Maria Eleonore, die auf der Schwanenburg geborene Herzogin in Königsberg, Hauptstadt des ehemaligen Deutschen Ordensstaates Preußen, war die älteste Tochter Wilhelms des Reichen und als Nachfolgerin vorgesehen, wenn Johann Wilhelm kinderlos sterben sollte. Da sie jedoch bereits ein Jahr vor Johann Wilhelm gestorben war, erhob nun ihr Schwiegersohn, Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg (1608 – 1619) diesen Anspruch auf die Nachfolge der niederrheinischen Herzöge in eigenem Namen.
Ihm trat Pfalzgraf Philipp Ludwig (1569 – 1614) von Pfalz-Neuburg, einem Wittelsbacher Territorium an der Donau, entgegen. Er war der Gemahl Annas, der zweiten Tochter Wilhelms des Reichen: da Maria Eleonore vor Johann Wilhelm verstorben sei, sei die zweite Tochter und deren Sohn, Wolfgang Wilhelm, allein erbberechtigt.
Magdalena, die dritte Tochter Wilhelms hatte ihre Ansprüche gegen eine Geldsumme abfinden lassen. Nichtsdestotrotz verlangte ihr Sohn, der Pfalzgraf von Zweibrücken, in ihrem Namen die Teilung der Länder.
Auch die jüngste Tochter, Sybilla, die zur katholischen Fraktion zählte, meldete sich. Sie verlangte eine Teilung unter den noch lebenden Töchtern, so dass Kurbrandenburg leer ausgehen sollte.
Kaiser Rudolf II. (1576 – 1612) bezeichnete Kleve demgegenüber als erledigtes Reichslehen und erwartete eine gerichtliche Klärung seiner Ansprüche.
Weitere Anwartschaften wurden unter anderem aus Kursachsen geltend gemacht. Insgesamt neun Parteien meinten Erbrechte erworben zu haben!
Die beiden Hauptanwärter auf das herrenlose Territorium, Kurfürst Sigismund von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, suchten sich bei der Besitzergreifung der Herzogtümer gegenseitig den Rang abzulaufen. Auch Kaiser Rudolf II. sicherte sich im Land Jülich einen festen Platz. Als der Kurfürst von Brandenburg und der Pfalzgraf von Neuburg eine Aufforderung des Kaisers erhielten, die Länder nicht eigenmächtig zu besetzen, sondern ihre Ansprüche seiner Begutachtung zu unterwerfen, schlossen die beiden Fürsten am 31. Mai 1609 in Dormund einen Vergleich, in dem sie bis auf weiteres eine gemeinsame Herrschaft über das Gebiet vereinbarten. Der Versuch des Kaisers die klevischen Länder mit Waffengewalt zu besetzen, scheiterte an dem Widerstand, den die Niederländischen Generalstaaten, England und Frankreich einer weiteren Ausdehnung der habsburgischen Hausmacht am Rhein entgegensetzten.
Im „Duisburger Revers“ einem Toleranzvertrag vom 14. Juni 1609, gewährleisteten die beiden lutherischen Fürsten von Brandenburg und Pfalz-Neuburg – fast vierzig Jahre vor dem Westfälischen Frieden – den Katholiken und den Anhängern „anderer christlicher Religionen“ in den niederrheinischen Herzogtümern das Recht zur freien Ausübung ihres persönlichen Glaubens.
Mit dieser Erklärung, die der bisher zum Wohle des Landes geübten Praxis der klevischen Herzöge entsprach, wurde erstmals in der deutschen Geschichte der Grundsatz durchbrochen, dass der Landesherr über die Konfession seiner Untertanen entscheidet. Eine Wende im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit trat 1613 ein, als sich die beiden lutherischen Fürsten entzweiten. Beide wechselten die Konfession: Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg wurde katholisch, um so den Kaiser und Spanien für sich zu gewinnen, Sigismund von Brandenburg wurde Calvinist, um die volle militärische Unterstützung der Generalstaaten zu erhalten.
Zuvor hatte der Erbprinz von Pfalz-Neuburg noch versucht über eine Heirat mit der Tochter des brandenburgischen Kurfürsten eine einheitliche Lösung des Erbfolgestreits herbeizuführen. Die Braut sollte die Erbländer als Mitgift in die Ehe einbringen; notfalls war man auch gewillt zusätzlich eine Geldentschädigung zu leisten. Diesem Projekt und damit auch dem Schicksal der klevischen Länder wurde jedoch eine Ohrfeige zum Verhängnis, die der Kurfürst seinem zukünftigen Schwiegersohn bei den Verhandlungen über die Mitgift verabreichte, als man dem Wein schon etwas zu reichlich zugesprochen hatte.
Während die Spanier und Niederländer am Niederrhein aufmarschierten, um ihren Bundesgenossen zu helfen, zeichnete sich, unter dem Druck der Westmächte, eine Aufteilung der Erbschaft ab. Im Vertrag von Xanten wurde 1614 das Land am Niederrhein in zwei etwa gleich große Teile zerschnitten: Der Pfalzgraf erhielt die Verwaltung der Herzogtümer Jülich und Berg, der Kurfürst von Brandenburg die des Herzogtums Kleve und der Grafschaften Mark und Ravensburg. Als dauerhaft erwies sich die für beide Seiten wenig befriedigende Teilung des niederrheinischen Großherzogtums lediglich dadurch, dass Spanien, ebenso wie die Generalstaaten, ihre Garnisonen den ihren Bundesgenossen zugesprochenen Gebieten beließen und zu Festungen ausbauten.
Der spanische Feldherr Spinola kämpfte mit seinen Truppen weiter für Pfalz-Neuburg; und Prinz Moritz von Oranien, der Statthalter der niederländischen Republik, besetzte im Einvernehmen mit Brandenburg die Städte Emmerich und Rees, die – unter anderem mit Wesel und Orsoy – die „rheinische“ oder „klevische Barriere“ der Republik bildeten.
Erst nach dem Tode des alten Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm kam es zwischen seinem Sohn Philipp-Wilhelm und Kurfürst Friedrich-Wilhelm nach langen Verhandlungen am 19. September 1666 zu den entscheidenden Teilungsvertrag von Kleve, durch den Brandenburg Kleve, Mark und Ravensburg erhielt, während Jülich, Berg sowie die flämischen Besitzungen Winnendahl und Breskensand dem Pfalzgrafen von Neuburg zuerkannt wurden. Über den Besitz von Ravenstein sollte ein Schiedsgericht entscheiden. Ein weiterer Vertrag im Jahre 1672 regelte schließlich die streitigen Religionsangelegenheiten.
Während des 30-jährigen Kriegs wurde die Neutralität Marks von den kriegführenden Parteien ignoriert. Insbesondere die Hellwegzone hatte unter andauernden Durchzügen zu leiden. Erst nachdem Brandenburg ein eigenes Heer aufgestellt hatte, räumten die Kriegsparteien 1644 die Grafschaft Mark bis auf Hamm und Lippstadt.
Seit der Mitte des 18. Jahrhundert wurde das eisenverarbeitende Gewerbe stark gefördert und es kam in der Folge zu einer zunehmenden Industrialisierung. Ab 1784 war das gewerbereiche märkische Sauerland wegen der drohenden Abwanderung in das nahe Herzogtum Berg, welches nun Ausland war, von der Aushebung zur Wehrpflicht befreit.
1807 mußte Mark an Frankreich abgetreten werden und wurde dem Großherzogtum Berg zugeschlagen. 1815 kam es zurück an Preußen und wurde Teil der Provinz Westfalen.