Der Ursprung der Rüpings liegt im heutigen Dortmund-Barop. Ende des Mittelalters bestand Großbarop aus 15 Höfen. Dazu kam noch die südlich der beiden Dorfteile gelegene Rüpingsmühle. Sie lag zwischen dem unbewohnten Gebieten der Großen und der Kleinen Baroper Heide. Die Große Heide erstreckte sich in einem breiten Streifen beiderseits der heutigen Stockumer Straße etwa von der Pulverstraße im Osten bis zum Rüpingsbach im Westen.
Auch die Baroper Kirche besaß Grund und Boden: die Rüpingsmühle mit dem zugehörigen Ländereien. Die vom Rüpingsbach angetriebene Mühle gehörte ursprünglich zum Güterbesitz der Grafen von der Mark. Nach dieser Mühle am Bach nannte sich die Familie „Rüping op der Becke“.
1407 schenkte Graf Adolf von der Mark sie seinem Kellermeister und Burgvogt von Blankenstein, Florcken van den Eycken, zum Dank für treue Dienste. Dieser verkaufte die Mühle 1416 an die Kapelle in Barop. In den Rechnungsbüchern der Kirche wird seit Mitte des 16. Jahrhunderts die Familie Rüping als Pächterin genannt.
1825 erwarben die Rüpings zwar durch Gesetz das Eigentumsrecht, das aber das Presbyterium der Kirche erst 1848 anerkannte. Die jährlichen Kirchenabgaben blieben jedoch bis 1876 bestehen.
In Barop waren zwei Höfe in adeligem Besitz, einer war der Hof Rüping in Großbarop. Als Lehnsherren werden schon im 14. Jahrhundert die Grafen von Limburg genannt. Die Pächterfamilie ist nicht identisch mit der von der Rüpingsmühle, die früher als „Rüping op der Becke“ genannt wurde. 1789 verkaufte der Graf von Bentheim, ein Nachkomme der Grafen von Limburg, den Hof an Dietrich Rüping. Er war einer der ersten Bauern in unserer Gegend, die sich aus der Abhängigkeit von einem Grundherrn lösen konnte.
Weitere Daten:
14.10.1412 : Herman Rupinch wird als Zeuge genannt
1415 : nochmals
1486 : to Rupping muß ein Gulden an Steuern zahlen
1559 – 1566 : die Rüpingsche als Pächterin genannt
1580 – 1593 : Renold Rupinck und Frau Catharina.
Wahrscheinlich in Folge des 30jährigen Krieges verließ Andreas Rüping op der Becke Barop und ließ sich in Wengern nieder. Dort pachtete er von der Evangelischen Kirche zu Wengern den Bremmingschen Kotten. Er selbst wurde am 20. April 1614 in Dortmund in der Reinoldikirche getauft. Seine Söhne ehelichten in die heimischen Familien ein und lebten in Wengern, Wetter und Volmarstein.
Der Wetteraner Zweig eignete sich das Schmiedehandwerk an und erlangte Wohlstand und Ansehen in diesem Geschäftsfeld.
Der Volmarsteiner Zweig verschaffte sich Ansehen in der Freiheit Volmarstein, sie waren dort überwiegend als Bäcker, Gastwirte und Händler, aber auch als Schmiede tätig. Ein Rüping wurde 1818 sogar Vorsteher der Freiheit Volmarstein.
Im Jahre 1937 fand ein erster Sippentag der Volmarsteiner Rüpings statt. Dazu heißt es in einem Zeitungsartikel in der Westfälischen Landeszeitung:
„Am 23. Oktober 1937 findet der erste Sippentag der Familie Rüping zu Volmarstein statt. Es ist interessant, etwas Näheres über diese in unserer Gegend weit verbreitete Sippe zu lesen.
Führt uns der Weg von Volmarstein hinauf zum Loher Wasserturm, so liegen auf halbem Wege zwei Höfe, die, von Bäumen beschattet eng aneinander geschmiegt sind und heute im Volksmund den Namen Borg tragen.
Wie ist der Name des Hofes entstanden? Man kann ihn mit zwei aus dem 13. Jahrhundert stammenden Urkunden zusammenbringen, die eine andere Burg neben der Volmarsteiner erwähnen. Da diese in unmittelbarer Nähe gelegen hat, und Wetter nicht in Frage kommt, wird man in der Annahme richtig gehen, sie an der Stelle des Hofes zu suchen. Im Jahre 1234 berichtet uns eine Akte, daß Heinrich von Volmarstein bei seinem Lehnsherren, dem Erzbischof von Köln, in Ungnade gefallen sei und dieser zu seiner Unterwerfung eine andere, zweite Burg gebaut habe. Ihr Errichtungsjahr ist nicht bekannt, aber schon 1218 wird ein Heinrich de altero castro neben Heinrich von Volmarstein genannt. Der Erzbischof verpflichtete sich, die Belagerungsburg nach Wiederherstellung geregelter Zustände abzureißen, was wohl in der letzten Hälfte des 13. Jahrhunderts geschehen ist. Um 1300 konnten die Burgmannen nicht mehr alle in der mit Mauern umgebenen Burg und Freiheit untergebracht werden; sie benutzten auch die zerstörte Anderburg als Wohnstätte.
Aus den Trümmern derselben entstanden allmählich zwei Höfe, Borg geheißen, dessen Bauern neben ihrem Familiennamen den Namen Borgmann führten. Uns soll die oberste Borg weiter beschäftigen.
Kurz vor 1600 taucht zum ersten Male in einer Urkunde ein Caspar von der obersten Borg auf, der mit Lilitia zum Overnberge die Ehe einging und eine noch heute im Besitz des Hofes befindliche Wiese, die Wollenwiesche, als Brautschatz erhielt. Beide wurden in eine schwere Zeit hineingeboren. Als 1614 die Grafschaft Mark in den Besitz Preußens überging, wurde Volmarstein mit dessen Geschicken verknüpft. Etliche Jahre später brach der 30jährige Krieg aus, den der Ehemann bis zu Ende mit allen Tragischen und Schweren durchlebte. 1645 wird er als sehr alt mit acht Kindern erwähnt.
Alle Bauern hießen bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts Oberste Borgmann, Dann wechselte der Name! Aus Wengern kommend, heiratete um 1715 ein Johann Peter Rüping (VI-3) die Erbin Anna Margaretha und wurde so Glied in der großen Geschlechterfolge.
Johann Peter Rüping hatte acht Kinder, von denen zwei wohl hervorgehoben werden dürfen: Johann Peter, der Erbe des Hofes, und Anton Diederich, ein späterer Bürgermeister der uralten Freiheit Volmarstein. Das Leben der Kinder dieses Johann Peter fiel in die Napoleonische Fremdherrschaft, unter der unsere Gegend stark gelitten hat.
In der nächsten Generation verzweigt sich der Baum des Geschlechtes wieder in wichtige Äste. Wenden wir uns den in der uralten Freiheit lebenden Linien zu.
Der bereits oben als späterer Bürgermeister erwähnte Anton Diederich Rüping erwarb sich das Bürgerrecht der „uhralten Freyheit Vollmarstein“. Wie jeder neue Bürger sich vor „versammleter Gemeinheit“ an einem sogenannten Bürgerpflichttag auf dem Richtplatz einzufinden hatte, um durch abgelegten Eid die Priviliegien der Freiheit anzuerkennen, so erhielt auch nach Zahlung eines Bürgergewinnsgeldes Anton Diederich das Bürgerrecht und als Zeichen seiner neuen Würde vom Bürgermeister einen grünen mit Blumen durchflochteten Strauß, „daß er seines Aeydes Zeit lebens woll erinnert bleiben“. Ein solcher Tag fand in manchen Jahren, „nachdem vorher die Gemeinheit durch Läuthung der Glocken convoricet“, am ersten Montage nach „Hl. Drei Könige“ statt. Aber jedes Jahr kamen die Bürger einen Sonntag nach Pfingsten zum ersten, uralten und 14 Tage später zum zweiten Pflichttag zusammen. Es wurden Verwaltungsangelegenheiten geregelt. Der regierende Bürgermeister legte seine „Bürger- und Gemeinheitsrechnung“ vor, die nach Gutheißen unterschrieben wurde. Ratsherren wurden gewählt oder bestätigt. Der erste Bürgermeister trat satzungsgemäß zurück, und der zweite übernahm als erster die Leitung der Gemeinde. Ein zweiter Bürgermeister wurde neu erkoren, denn der hohe Rat, der sein Amt neben seinem gewöhnlichen Berufe erfüllte, setzte sich aus zwei Bürgermeistern, etlichen Ratsherren und zwei Gemeinheitsvorstehern zusammen. Dann zog man das Armengeld ein, das sogleich an Minderbemittelte verteilt wurde.
Anton Diederich hatte das Schmiedehandwerk erlernt und heiratete im Hermannshause ein. Aber nach sieben Jahren einer glücklichen Ehe brach in der Freiheit am 9. Oktober 1754 ein Großfeuer aus, dem 17 Häuser zum Opfer fielen. 1755 war der Wiederaufbau seines verbrannten Hauses vollendet.
Er brachte es mehrfach zum Bürgermeister und legte den Grundstock, auf den seine Nachfahren aufbauen konnten. Auch sie waren bis in unsere Zeit Bauern und Schmiede und als Gemeindevorsteher, mitbestimmend bei der Verwaltung des Dorfes.
Der ebenfalls vorher erwähnte Abzweig, der sich den Zander erwarb, ist aus dem Gesamtbild nicht mehr hinwegzudenken. Vor wenigen Jahren starb der Vater des heutigen Besitzers im Alter von 88 Jahren. Wer den alten „Zanders Heinrich“ gekannt hat, wird in ihm einen wahren Volmarsteiner gesehen haben, der immer zu derben Späßen aufgelegt war.-„